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Allgemeine Teilnahme- und Laufbedingungen für Volkslaufveranstaltungen mit

Genehmigung des DLV

Der Veranstalter ist als Verein Mitglied im Landesverband Leichtathletik, der wiederum in die  Struktur des DLV eingebunden ist. Ausgenommen der hier gemachten Regulierungen sind alle  Bestimmungen für die Teilnehmer lt. DLV gültig (www.leichtathletik.de).

 

  • 1 Anwendungsbereich – Geltung

Die hier bezeichnete Laufveranstaltung des Veranstalters wird nach den Bestimmungen (IWB) des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) und der IAAF unter Aufsicht des Leichtathletikverbandes des Bundeslandes durchgeführt. Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem Veranstalter zustande gekommene Rechtsverhältnis, sie sind gelegentlichen inhaltlichen Veränderungen unterworfen und sind in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer.

 

  • 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

(1) Startberechtigt ist jeder, der das nach den Bestimmungen vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat. Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und / oder die Disqualifikation auszusprechen. Die Teilnahme mit anderen Sportgeräten, mit Ausnahme von Adaptiv-Bikes, ist nicht gestattet. Das Mitführen von Babyjoggern ist nur dann zugelassen, wenn darauf in der Ausschreibung explizit hingewiesen wurde.

(2) Eine Radbegleitung ist nicht gestattet, ausgenommen sind die vom Veranstalter eingewiesenen Führungsfahrzeuge/-fahrräder, die den ersten Mann und erste Frau begleiten, aber auch das Schlussfahrzeug/-fahrrad, das den Schlussläufer begleitet. Eine Begleitperson, die nicht startberechtigt ist und auch keine offizielle Startnummer erworben hat, darf den Läufer/in nicht begleiten. Falls die Teilnahme von Skatern ausgeschrieben wurde, gilt für diese Sportler Helmpflicht. Zudem wird das Tragen von Schutzkleidung dringend empfohlen. Sollten diese o.g. Punkte 1.-2. missachtet werden, so kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden; in jedem Falle wird er von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation).

(3) Jeder Teilnehmer versichert und erklärt, dass er für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert hat, nicht unter Alkoholeinfluss oder Drogen jeder Art steht, keine Krankheiten aufweist und körperlich gesund ist. Das Sanitätspersonal und der Veranstalter sind berechtigt, bei Anzeichen einer Gesundheitsgefährdung jeden Teilnehmer auch ohne Ersatz von der Veranstaltung auszuschließen.

(4) Im Falle einer Klasseneinteilung gilt: Die Einteilung erfolgt laut DLO-Wertung nach den Jahrgangsklassen Schüler, Jugend und M/W HK, M/W30, M/W35 –M/W75 und älter. Eventuelle Mannschaftswertungen erfolgen durch Zeitaddition. Sonderwertungen sind von der Regulierung ausgenommen. Hinweis: Für die Mannschaftswertung muss der Vereinsname der Teilnehmer/innen in einheitlicher Schreibweise erfolgen. Es erfolgt eine Durchlaufwertung auf allen Strecken, d.h. Teilnehmer/innen werden zuerst unabhängig von ihrer gemeldeten Altersklasse wie z.B. in der Männer/ Frauen – Hauptklasse gewertet (Einzel und Mannschaft).

(5) Den Hinweisen der Streckenposten ist Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für die Inline-Skater/innen an gewissen Gefahrenpunkten.

(6) Entlang der Strecke und im Ziel sind Verpflegungspunkte oder Erfrischungsstellen eingerichtet. Medizinische Grundversorgung lt. DLV –Volkslaubestimmungen ist auf der Strecke und im Start-Zielbereich gewährleistet.

(7) Jeder ordnungsgemäß Gemeldete, der das Ziel in der jeweils vorgegebenen Sollzeit (Differenz zwischen Zielzeit und Startzeit) erreicht, erhält im Ziel eine Urkunde. Ein Anspruch auf Prämien durch den Veranstalter besteht nur für Athletinnen und Athleten mit entsprechender vertraglicher Vereinbarung. Siegerehrungen finden lt. Ausschreibungen statt.

 

  • 3 Anmeldung – Nachmeldung – Zahlungsbedingungen – Rücktritt – Rückerstattungen

(1) Die Anmeldung kann nur mit dem anhängenden, vollständig ausgefüllten und von dem/der Teilnehmer/in eigenhändig unterschriebenem Formular oder online (siehe Anmeldung unter Internet der Veranstaltung) erfolgen. Es kann nur mit den vereinbarten Zahlungsmodalitäten bezahlt werden. Bei Anmeldungen per Post/ Fax muss gleichzeitig das Lastschrifteneinzugsverfahren erteilt werden. Postalische Anmeldungen, denen kein Scheck beiliegt oder auf denen kein Lastschrifteneinzugsverfahren erteilt ist, werden nicht bearbeitet. Die Abbuchung des Schecks bzw. der erfolgte Lastschrifteneinzug gilt als Einzahlungsbeleg und Quittung.

(2) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages als Organisationsgebühr.

Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages abzgl. von ggf. Gebühren für Transaktionen und Registrierung, kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, sofern eine Verschiebung der Veranstaltung auf einen anderen Termin nicht möglich war bzw. der Teilnehmer seine gebuchten Leistungen mit Terminverschiebung nicht in Anspruch nimmt. Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet (Pandemie, Krieg, Unwetter, u.Ä.), Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung (auch virtuell) vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Ersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer bzw. Rückerstattungsanspruch.

(3) Alle bis Meldeschluss vor Start gemeldeten Läuferwerden in die Meldelisten aufgenommen. Anmeldungen nach diesem Termin werden nicht bearbeitet. UMMELDUNGEN sind NICHT möglich, es sei denn in der Ausschreibung sind gesonderte Regulierungen vereinbart.

(4) Nachmeldungen sind grundsätzlich nur lt. Ausschreibungsverfahren möglich.

 

  • 4 Startunterlagenausgabe

Der Teilnehmer erhält seine Startunterlagen bei der Startunterlagenausgabe nur gegen Vorlage der Anmeldebestätigung und seinem Personalausweis/Reisepass. Ist der Teilnehmer verhindert, hat er dafür zu sorgen, dass die Startunterlagen von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Eine Zusendung der Startunterlagen (auch nachträglich) ist nicht möglich.

 

  • 5 Haftungsausschluss

(1) Mit der Anmeldung erkennt jeder Teilnehmer die Ausschreibung und den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeglicher Art an. Jeder Teilnehmer erklärt verbindlich, dass er weder gegen den Veranstalter, dessen beauftragte Unternehmen, die Sponsoren der Veranstaltung noch gegen die Stadt oder deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend machen wird, die ihm durch die Teilnahme an der Veranstaltung entstanden sind.

(2) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

(3) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen, und Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen. Für Teilnehmer mit einer bekannten chronischen Erkrankung, die eine besondere Versorgung auch medizinischer Art während der Laufveranstaltung benötigen, wird von Seiten des Veranstalters keine Sonderbetreuung angeboten. Eine Betreuung durch Ärzte und medizinisches Personal ohne vorherige Akkreditierung durch den Veranstalter ist ausgeschlossen. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und die insbesondere auf den Internetseiten des Veranstalters bereitgestellten Gesundheitshinweise zu beachten.

(5) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände des Teilnehmers durch vom Veranstalter beauftragte Dritte; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.

(6) Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen an seiner Person ist, soweit sie anfällt, im Verhältnis zu den Veranstaltern vom Teilnehmer selbst zu tragen. Die Veranstalter stellen keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es ist Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung der Veranstalter wird jede Haftung der Veranstalter für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung) ausgeschlossen.

 

  • 6 Datenerhebung und Datenverwertung

(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (siehe BundesdatenschutzG sowie EU – DSGVO). Darüber hinaus erfolgt die Speicherung und Veröffentlichung der persönlichen Laufergebnisse zur Erstellung einer – auch historischen – Ergebnisdatenbank. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesen Zwecken ein.

(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews kostenfrei zu Werbezwecken zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkt durch den Veranstalter verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. Insbesondere Fotografien dürfen kommerziell, auch zu Zwecken der Werbung offline und online sowie in sozialen Netzwerken (insbesondere auf folgende Weise: Magazine, Newsletter, Plakate, Foto- und Videoimpressionen der Veranstaltung etc.) verwendet und gespeichert werden. Der Teilnehmer verzichtet hierbei auf seine Namensnennung. Außerdem erklärt sich der Teilnehmer einverstanden mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.

(3) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte wie z.B. DLV, RaceResultAG, Running4you, usw. zum Zweck des Payment (Zahlungsabwicklung), der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben und ggf. gespeichert werden.

(4) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr oder Altersklasse , Nationalität, Ort, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) des Teilnehmers zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, sowie im Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung, Veröffentlichung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein. Der Veranstalter wird Vorkehrungen treffen, dass die Daten nur einem begrenzbaren Kreis und möglichst nicht ohne Authentifizierung im Internet zugänglich sind.

 

  • 7 Disqualifikation und Ausschluss von der Veranstaltung

(1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer, die verfassungswidrige Kennzeichen, Symbole und Slogan auf ihrer Kleidung tragen oder tätowiert haben, von der Veranstaltung auszuschließen und gegebenenfalls durch ein Platzverbot vom Veranstaltungsgelände zu entfernen. Politische Werbung jeglicher Art ist während der Laufveranstaltung untersagt.

(2) Die Startnummer ist nicht übertragbar. Sie ist gut sichtbar und unverändert an der Vorderseite des Lauftrikots zu tragen. Sollte dies missachtet werden, so kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden; in jedem Falle wird er von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation).

(3) Eine Disqualifikation kann bei grob unsportlichem Verhalten oder bei wiederholt oder wesentlich unplausiblen Durchgangszeiten erfolgen. Im Übrigen gelten die Regeln des nationalen und internationalen Sportrechts.

 

April 2023

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